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FDP Ortsverband Wiesloch

Meldungsarchiv

Das Ziel ist die Dannheimer-Sanierung

(red.) Das Wieslocher Kaufhaus Dannheimer ist weiter auf Sanierungskurs: Wie gestern Nachmittag die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annette Kollmar, mitteilte, ist das vorläufige Insolvenzverfahren über das Kaufhaus abgeschlossen. Das Amtsgericht Heidelberg hat am 1. Juni das Insolvenzverfahren über das Vermögen des renommierten Wieslocher Kaufhauses eröffnet, heißt es in der Mitteilung. Das Gericht folgte einer gutachterlichen Stellungnahme der bislang vorläufigen Insolvenzverwalterin, Annette Kollmar von der Mannheimer Wirtschaftskanzlei GHP (Gesper, Hermes & Partner). Sie wurde vom Gericht jetzt auch zur Insolvenzverwalterin bestellt. In ihrem Gutachten empfiehlt sie die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Das Kaufhaus hatte am 23. März wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag gestellt (die RNZ berichtete).

Rechtsanwältin Kollmar teilte mit, dass sich für die Mitarbeiter und die Kunden durch die Insolvenzeröffnung keine Änderungen ergeben würden. Die Gehälter werden, wie in den vergangenen Monaten, pünktlich angewiesen und es werden fortlaufend neue Waren bestellt, um das Sortiment attraktiv zu halten. Im Hintergrund arbeiten laut der Mitteilung Geschäftsleitung und Insolvenzverwaltung eng miteinander an der Umsetzung des eingereichten Insolvenzplans. Hierzu laufen derzeit Gespräche mit vielen Lieferanten, möglichen Investoren, Banken und anderen Beteiligten.

In einem Gespräch mit OB Franz Schaidhammer hat dieser laut der Insolvenzverwalterin deutlich die Sanierung des Kaufhauses begrüßt und betont, dass in Wiesloch großes Interesse am Erhalt des Kaufhauses Dannheimer bestehe, auch wegen der Ungewissheit im Zuge der Insolvenz der Kaufhauskette Woolworth, die in Wiesloch eine Filiale unterhalte. Allen Beteiligten sei klar, dass eine langfristige Sanierung nur dann möglich sei, wenn es gelinge, das Kaufhaus dauerhaft rentabel auszurichten. Hier müsse dem allgemeinen Trend sinkender Umsätze und nicht kostendeckender Margen entgegengetreten werden, was bereits im vorläufigen Verfahren durch vielfältige Werbemaßnahmen und Verkaufsaktionen eingeleitet wurde.

Ziel des eröffneten Insolvenzverfahrens sei nun die dauerhafte Sanierung des Unternehmens durch einen Insolvenzplan, so Rechtsanwältin Kollmar. In diesem seien eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Sortimentspolitik, der Warenpräsentation, aber auch eine tragfähige Finanzierung durch die Gesellschafterfamilien vorgesehen. Mit der Mehrzahl der Gläubiger seien bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren Einigungen über die Abgeltung von Sicherheitsrechten getroffen worden. Nun gelte es, weitere Gläubiger, Banken und öffentliche Stellen von den Vorteilen des Planverfahrens zu überzeugen, damit dieser dann in der bevorstehenden Gläubigerversammlung am 15. Juli auch mehrheitlich angenommen werden könne und die Zukunft des Kaufhauses dauerhaft gesichert sei.